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Schulvorstand

An jeder Schule mit mindestens 4 Lehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Der Schulvorstand besteht je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule aus 8 bis 16 Mitgliedern. Er setzt sich zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen (§ 38 b Abs. 1 NSchG). Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Der Schulvorstand entscheidet nach § 38 a Abs. 3 NSchG u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für Projektwochen, Werbung und Sponsoring und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule. 

Schulvorstand der Grundschule Gellenbeck

Gruppe Eltern:

Susanne Eickhorst 4G2
Silke Engelmeyer 3G2
Doris Hindersmann 1N
Birgitt Lintker 1G1

 

 Gruppe Eltern - Vertretung:
 Norbert Möller 4G1
Barbara Tellkamp 3N
Anja Hehmann 3G2
Sandra Schulte 2N

 

Gruppe Lehrer:

Thea Konersmann
Marita Merrath
Judith Mansfeld
Jürgen Witte

 

 Gruppe Lehrer - Vertretung:

 Frank Thölker
 Antje van Schayck
 Stephanie Frankenberg
 

Protokolle finden Sie hier! 

 

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